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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43634
LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER (https://dejure.org/2012,43634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER (https://dejure.org/2012,43634)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. November 2012 - L 5 AS 902/12 B ER (https://dejure.org/2012,43634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 6 S 1 SGB 2, § 22 Abs 6 S 2 SGB 2, § 22 Abs 6 S 3 SGB 2, § 22 Abs 4 S 1 SGB 2, § 22 Abs 4 S 2 Halbs 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zusicherung gem § 22 Abs 4 SGB 2 und Angemessenheit der Unterkunftskosten keine Voraussetzungen für Umzugskostenübernahme und Gewährung eines Darlehens für die Mietkaution - Angemessenheit der Umzugskosten - keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KdU nach dem SGB II; Umzugskosten - Umzug; Selbsthilfe; notwendige Aufwendungen; angemessene Aufwendungen; tatsächliche Aufwendungen; Darlehen; Spedition; Umzugshelfer; Zusicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2012 - L 5 AS 902/12
    Erstattungsfähig sind für einen in Eigenregie durchgeführten Umzug insbesondere Aufwendungen für Mietwagen, Anmietung von Umzugskartons sowie Kosten für die Versorgung mithelfender Familienangehörige und Bekannter (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 14 AS 7/09 ER (14)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - L 14 AS 2337/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Umzug - Zusicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2012 - L 5 AS 902/12
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist eine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 4 SGB II zu der Angemessenheit der Aufwendungen für die neue Unterkunft nicht Voraussetzung für den Regelfall gemäß § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II (a. A. ohne Begründung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2011, L 14 AS 2337/10 B ER).
  • SG Dortmund, 12.11.2020 - S 30 AS 4219/20

    Sozialhilfe zur Bestreitung der Kosten eines Umzugs unter Coronabedingungen

    In besonderen Fällen wie Erkrankung, Behinderung oder aufgrund sonstiger besonderer Umstände, kann jedoch die Übernahme von Kosten für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER; SG Dresden vom 06.06.2006 - S 23 AS 838/06 ER).
  • SG Dortmund, 12.11.2020 - S 30 S 4219/20
    In besonderen Fällen wie Erkrankung, Behinderung oder aufgrund sonstiger besonderer Umstände, kann jedoch die Übernahme von Kosten für einen gewerblich or-ganisierten Umzug in Betracht kommen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER; SG Dresden vom 06.06.2006 - S 23 AS 838/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2016 - L 13 AS 246/14
    Der Leistungsberechtigte ist dementsprechend grundsätzlich gehalten, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen (BSG, a.a.O., Rn. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - juris Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. November 2012 - L 5 AS 902/12 B ER - juris Rn. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2013 - L 15 AS 286/13
    Das zitierte Urteil des SG Dortmund vom 4. Oktober 2010 - S 31 AS 317/08 - befasst sich lediglich mit der Frage der Deckelung der Leistungen für Unterkunft und Heizung auf die Kosten der bisher bewohnten Wohnung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II. Auch in dem zitierten Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 27. November 2012 - L 5 AS 902/12 B ER - wird die Notwendigkeit der Einholung einer vorherigen Zusicherung hinsichtlich der Umzugskosten nicht verneint.
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